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Mehrwertsteuerabrechnung

In diesem Text wird beschrieben, wie man eine Mehrwertsteuerabrechnung für die eidg. Mehrwertsteuerverwaltung macht.


Die Mehrwertsteuerabrechnung

Aus den aktuellen Buchungen können Sie verschiedene Auswertungen für die Mehrwertsteuer erzeugen. Gehen Sie dazu im Hauptmenü aufs Finanzregister und dort auf die Taste FiBu.

In der sich öffnenden Liste der Buchungen wählen Sie das Drucksymbol. Im Bereich "Listen" finden Sie alle nötigen Ausdrucke für die Mehrwertsteuer. Sie können dort das Quartal eingrenzen, für das Sie die Mehrwertsteuerabrechnung erstellen möchten, und die entsprechenden Ausdrucke erzeugen:

Vorgehen bei einer Quartalsabrechnung
Sie haben vor Kurzem die Abrechnungsunterlagen von der staatlichen Mehrwertsteuerverwaltung erhalten. Gehen Sie für die Erstellung einer korrekten Mehrwertsteuerabrechnung wie folgt vor.

  1. Bereinigung der Debitoren
    Prüfen Sie die sich im Abrechnungszeitraum befindenden DebiFakturen (Fakturen an Ihre Kunden) bezüglich Vollständigkeit und Korrektheit. Sind alle im System eingetragen? Sonst bitte nacherfassen und korrigieren. Spätere Korrekturen sind aufwändig.

    Drucken Sie dafür die Debitoren-Offenposten-Liste aus und vergleichen Sie dessen Total mit dem Saldo Ihres Debitoren-FiBu-Konto. Die Beträge müssen übereinstimmen.
  2. Bereinigung der Kreditoren
    Prüfen Sie die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer KrediFakturen (Fakturen Ihrer Lieferanten). Es kann sein, dass es einige Wochen geht, bis die letzten Fakturen eines jeden Lieferanten des abzurechnenden MWSt-Quartals eingetroffen sind). Sind diese alle in den boaTOOLS erfasst? Sonst bitte nacherfassen und korrigieren.

    Drucken Sie dafür die Kretitoren-Offenposten-Liste aus und vergleichen Sie dessen Total mit dem Saldo Ihres Kreditoren-FiBu-Konto. Die Beträge müssen übereinstimmen.
  3. Prüfen der Bankkonti
    Gleichen Sie die Bankkonten-Saldi in boaFIBU mit den von Ihrer Bank erhaltenen Bankauszügen ab.
  4. Prüfen des Kassa-Kontos
    Stellen Sie sicher, dass Ihr Kassen-FiBu-Konto keine Minussaldi enthält.
  5. Prüfen der Umsatzsteuer
    Drucken Sie die Auswertung "Abrechnung MWSt." (Schuld an die MWSt.-Verwaltung) aus. Prüfen Sie dort, dass sich nicht zufällig irgendwo ein falscher MWSt.-Ansatz eingeschlichen hat.

    Zur Kontrolle erstellen Sie eine Bilanz per Ende der MwSt.-Abrechnungsperiode. Prüfen Sie, ob der oben errechnete Totalbetrag der Umsatzsteuer betraglich mit dem entsprechenden Fibu-Konto in der Bilanz übereinstimmt.
  6. Prüfen der Vorsteuer
    Drucken Sie die Auswertung "Vorsteuer MWSt" (Ihre Abzüge bei der MWSt.-Verwaltung) aus. Prüfen Sie dort, dass sich nicht zufällig irgendwo ein falscher MWSt.-Ansatz eingeschlichen hat (z.B. Auslandfakturen).

    Zur Kontrolle erstellen Sie eine Bilanz per Ende der MwSt.-Abrechnungsperiode. Prüfen Sie, ob der oben errechnete Totalbetrag der Vorsteuer betraglich mit dem entsprechenden Fibu-Konto in der Bilanz übereinstimmt.

    Hinweis: Bei Importen ist zu beachten, dass die MwSt. nicht auf der Faktura des Lieferanten aufgeführt ist, sondern auf der Faktura des Spediteurs. Dies zusammen mit den Kosten für Zoll und Transport. In diesem Fall müssen die KrediFaktura des Spediteurs aufgeteilt und die MwSt. Beträge separat erfasst werden.
  7. Definitive Abrechnung
    Gehen Sie hier weiter, wenn alle obigen Prüfungen erfolgreich bestanden wurden. Drucken Sie die Auswertung "Kombinierte Abrechnung" (Schlussabrechnung für die MWSt.-Abteilung) aus. Prüfen Sie dort nochmals alle Angaben auf Plausibilität.

    Falls Sie in vorangehenden Abrechnungsperioden deren Abrechnung erneut MwSt.-relevante Buchungen gemacht haben, müssen Sie jene Buchungen in der aktuellen MwSt.-Abrechnung berücksichtigen. Wenn Sie sich angewöhnen nicht in schon abgerechnete Perioden reinzubuchen, so haben Sie keine Probleme zu erwarten.

Sie haben nun alle Daten für die Abgabe der Mehrwertsteuerabrechnung zusammen. Übertragen Sie nun die Angaben auf das Formular der MwSt. Dies sind zum Beispiel:


Wenn Sie alle Angaben übertragen haben sind Sie fertig und können das Formular der MwSt. versenden.