Falsche Fakturen an Kunden dürfen nicht immer gelöscht werden, wenn Sie das Finanzbuchhaltungsmodul boaFIBU verwenden. Lesen Sie hier Infos zu den Zusammenhängen.
Die Zusammenhänge
Fakturen stehen mit Ihrer Finanzbuchhaltung (entweder das boaTOOLS-Modul boaFIBU oder eine andere externe Finanzbuchhaltungssoftware), mit der Mehrwertsteuer und mit dem boaTOOLS-internen Zahlungswesen in Verbindung. So würden Sie unweigerlich in illegale Situationen kommen, wenn Sie ab einem gewissen Punkt eine Faktura einfach löschen könnten.
Phase 1: Faktura in Erstellung
Wenn man eine Faktura erstellt und bearbeitet, so hat das buchhalterisch noch keine Bewandtnis. In diesem Zustand wird die Faktura in der Liste der Fakturen rot dargestellt.
Phase 2: Faktura gedruckt (eventuell schon beim Kunden)
Ernst wird es erst, sobald Sie die Faktura ausdrucken, denn ab dann gehen die boaTOOLS davon aus, dass Sie die ausgedruckte Faktura an den Kunden versendet und dieser die Faktura auch erhalten hat. Zu diesem Zeitpunkt schuldet Ihr Kunde also den fakturierten Betrag und das Modul boaFIBU hat eine Debitorenbuchung erstellt.
Phase 3: Faktura gedruckt und exportiert
Jetzt wird die Sache heiss. Sie haben entweder die Mehrwertsteuer abgerechnet oder Sie haben Ihre Buchungsdaten in eine andere Finanbuchhaltungssoftware exportiert. Ein Storno ist nötig.
Phase 4: Der Kunde hat auf die Faktura eine Zahlung geleistet
Jetzt ist es gelaufen. Sie haben von Ihrem Kunden eine Zahlung auf die Faktura erhalten. Es ist egal, ob die Zahlung die Faktura vollständig oder nur teilweise beglichen hat.